Rechtsanwalt

Erbrecht

außergerichtliche und gerichtliche Beratung und Vetretung unter anderem in folgenden Angelegenheiten:

  • Abwicklung und Auseinandersetzung einer Erbengemeinschaft
  • Anfechtung einer Verfügung von Todes wegen (Testament/Erbvertrag)
  • Auflagen/Bedingungen in letzwilligen Verfügungen (Testament/Erbvertrag)
  • Auseinandersetzung von Nachlässen
  • Auslegung letztwilliger Verfügungen (Testament/Erbverträge)
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Die Erbenhaftung
  • Erbscheinsverfahren
  • Erbteilsübertragung
  • Errichtung von Verfügungen von Todes wegen (Testament/Erbvertrag)
  • Pflichtteilsrecht, insbesondere Geltenmachung von Pflichtteils- und Pflichtteilergänzungsansprüchen
  • Stiftungen in der Erbfolgegestaltung
  • Testamentsvollstreckung
  • Unternehmensnachfolge
  • Übertragung von Vermögen zu Lebzeiten (Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge, Übergabevertrag, Schenkung etc.)
  • Vermächtnisansprüche