Wohnungseigentumsrecht

Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und Verwaltungsgesellschaften in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts

Klärung der Rechtsverhältnisse der Eigentümergemeinschaften bei Fragen

  • zu Teilungserklärungen
  • zu Gemeinschaftsordnungen
  • zu Benutzungsregelungen
  • zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum
  • zu Sondernutzungsrechten

Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere bei Fragen

  • Erschließungsbeitragsrecht
  • Staatshaftungsrecht
  • zu Verwaltungsrechten der Eigentümer
  • zu Zuständigkeiten der Wohnungseigentümerversammlung und deren Beschlussfassung
  • zum Verwaltungsbeirat
  • zum Inkasso ausstehender Hausgelder
  • zum Management der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten
  • zur Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
  • zur Vermögensverwaltung und Rücklagenbildung (z.B. Instandhaltungsrücklage)
  • zur Insolvenz eines Wohnungseigentümers
  • zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
  • zur Ausgestaltung von Verwaltungsverträgen

Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen Klärung von Wohnungseigentumssachen, insbesondere

  • zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
  • zu Verwaltungsfragen sowie Pflichten und Rechten des Verwalters
  • zu Notverwalterbestellungen
  • zu Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr gegenüber dem Verwalter
  • zur Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
  • zur Beschlussanfechtung bzw. Nichtigkeitsfeststellung von Beschlüssen