Rechtsanwalt
Wohnungseigentumsrecht
Beratung und Vertretung von Wohnungseigentümern, Wohnungseigentümergemeinschaften, Verwaltern und Verwaltungsgesellschaften in allen Bereichen des Wohnungseigentumsrechts
Klärung der Rechtsverhältnisse der Eigentümergemeinschaften bei Fragen
- zu Teilungserklärungen
- zu Gemeinschaftsordnungen
- zu Benutzungsregelungen
- zum Sonder- und Gemeinschaftseigentum
- zu Sondernutzungsrechten
Vertretung von Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwaltern bei der Verwaltung der Wohnungseigentümergemeinschaft, insbesondere bei Fragen
- Erschließungsbeitragsrecht
- Staatshaftungsrecht
- zu Verwaltungsrechten der Eigentümer
- zu Zuständigkeiten der Wohnungseigentümerversammlung und deren Beschlussfassung
- zum Verwaltungsbeirat
- zum Inkasso ausstehender Hausgelder
- zum Management der gemeinschaftlichen Kosten und Lasten
- zur Vorbereitung und Durchführung von Eigentümerversammlungen
- zur Vermögensverwaltung und Rücklagenbildung (z.B. Instandhaltungsrücklage)
- zur Insolvenz eines Wohnungseigentümers
- zur Zwangsverwaltung und Zwangsversteigerung
- zur Ausgestaltung von Verwaltungsverträgen
Beratung und Vertretung bei der gerichtlichen Klärung von Wohnungseigentumssachen, insbesondere
- zu Rechten und Pflichten der Wohnungseigentümer
- zu Verwaltungsfragen sowie Pflichten und Rechten des Verwalters
- zu Notverwalterbestellungen
- zu Schadensersatzansprüchen bzw. deren Abwehr gegenüber dem Verwalter
- zur Gültigkeit von Beschlüssen der Wohnungseigentümer
- zur Beschlussanfechtung bzw. Nichtigkeitsfeststellung von Beschlüssen
